Hinweise zu Anfragen

Anfragen von Studierenden

Wichtige Hinweise zu Anfragen von Studierenden

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1. Anfragen zu „4,0-Bescheinigungen“ für Abschlussarbeiten z. B. kurz nach Abgabe werden grundsätzlich nicht ausgestellt. Erst wenn ich eine Abschlussarbeit vollständig gelesen habe, kann ich mein Gutachten schreiben und die Note verbuchen. Die Frist zur Benotung legt das Prüfungsamt fest. Wann ich innerhalb dieser Frist die Abschlussarbeit lese, begutachte und benote, lege ich und nicht der künftige Arbeitgeber fest.

2. Bei Anfragen zu Referenzschreiben für Auslandsstudium, Stipendien usw. gilt künftig eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen. Knapperen Anfragen kann künftig nicht mehr entsprochen werden.